Die Entwicklung des Unterseebootes
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Großbritannien bzw. die Royal Navy war der Meinung es
wäre besser, die Unkosten und die Schwierigkeiten der Entwicklung andere
Nationen erleiden zu lassen. Die Begleiterscheinung dieser Haltung war die
schnelle und entschlossene Reaktion auf erwiesenen Erfolg und Fortschritt.
Die offenbarte die Royal Navy, indem sie den Auftrag erteilte, fünf
Unterseeboote sollten nach Hollands Entwürfen bei Vickers in Barrow
1901 gebaut werden. Dadurch wurde sie die dritte Marine,
die kampffähige Unterseeboote in größerer Anzahl bestellte.
Auf diese Weise machte sich Großbritannien die ausländischen
Entwicklungen voll zunutze, während es die Hilfsquellen seiner eigenen
Schiffbauindustrie ausnutzte, die durch einen riesigen Vorsprung nicht nur
die größte der Welt, sondern in vielerlei Hinsicht auch die leistungsfähigste
war.
Die heikle Frage nach dem Status des Unterseebootes im Völkerrecht
war bereits auf der Haager Konferenz 1899 diskutiert worden.
Während der Sitzung am 31. Mai hatten die Russen vorgeschlagen,
der Bau von Unterseebooten solle verboten werden. Die britischen, dänischen,
deutschen, italienischen und japanischen Vertreter waren für ein Verbot,
wenn es von allen Nationen angenommen werden würde. Da Frankreich sich
einem Verbot widersetzte und die Vereinigten Staaten sowie Österreich-Ungarn
nicht bereit waren, ihre zukünftige Handlungsfreiheit im Hinblick auf
die Unterwasserkriegsführung aufzugeben, geschah nichts.
Während der zweiten Haager Konferenz 1907 wurde das
Problem nicht einmal mehr diskutiert, so dass zu Beginn des Ersten Weltkrieges
kein rechtsgültiges internationales Abkommen über die Verwendung
von Unterseebooten im Kriege erzielt worden war.
Inzwischen entwickelte sich das Unterseeboot rasch. Den ersten amerikanischen
und britischen Modellen, welche kaum Seetüchtig waren, folgten weitere
Konstruktionen welche enger an die Narval angelehnt waren.
Die britischen Boote der A-Klasse waren Eigenentwürfe
und neigten dazu, sich an die Formel „Einhülle mit Satteltanks“
anzulehnen.
Die Amerikaner versuchten es mit Entwicklungen, die sowohl von den Entwürften
Hollands als auch Lakes ausgingen.
Die Franzosen fuhren fort, eine große Anzahl von Booten zu bauen,
einige vom Einhüllen-Entwurf, aber die meisten vom zweihülligen
>Laubeuf<-Typ.
1902 bestellte Russland sein erstes brauchbares Unterseeboot,
obwohl es in den vorangegangenen Jahren bereits eine ziemliche Anzahl von
Versuchtypen von geringem oder keinem Wert angekauft hatte.
1903 gab Italien das erste aus einer Klasse von Unterseebooten
in Auftrag – das erste, d.h. wenn man von dem Versuchsboot Delfino
absieht.
1904 bestellte Japan seine ersten Unterseeboote in den
Vereinigten Staaten.
Angesichts späterer Entwicklungen war Deutschland überraschenderweise
die letzte der Seemächte, die ein modernes Unterseeboot erwarb. Dies
war das >Unterseeboot 1< ( U 1), 1906
bei Krupp gebaut, abgeänderte Konstruktion nach einem Entwurf für
drei Unterseeboote, welche dieselbe Werft nach einem französischen
Entwurf bereits für Russland gebaut hatte.
Während der unmittelbaren Vorkriegsjahre des 1. Weltkrieges gab es
eine Fülle von Rumpfentwürfen:
der italienische Laurenti-Entwurf, der britischen Hay-Denny-Entwurf
( benutzt von den Holländern, aber nicht in seinem Herkunftsland ),
der Krupp´sche teilweise Zweihüllen-Entwurf und der
Laubeuf´sche Zweihüllen-Entwurf.
Lake fuhr fort, seine Konstruktionen zu entwickeln, und überall
auf der Welt kauften Schiffbauer Lizensen an, um die erfolgreichsten Boote
zu bauen. So erwarb Scott´s of Greenock das Recht, Laurentis
Entwürfe zu bauen,
und der Laubeuf-Entwurf verband sich mit der großen französichen
Waffenfirma Schneider.